Richtlinien für Wanderer

PVETH
Vereinigung der Pensionierten der ETH Zürich
8092 Zürich
www.pveth.ethz.ch

Richtlinien für Wanderer

1. Der Wanderleiter (im folgenden WL genannt) ist für die sorgfältige Planung/Durchführung der
    Wanderung verantwortlich. Ihm zur Seite steht der Co-Leiter, der über die Einzelheiten der betreffenden
    Wanderung auch Bescheid weiss.
2. Die Teilnahme an einer Wanderung erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Dieser ist für
    genügenden Versicherungsschutz selbst besorgt, jede Haftung des WL ist ausgeschlossen.
3. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie die Weisungen des WL respektieren, die in der Wander-
    Einladung verlangten Anforderungen erfüllen und zweckmässig ausgerüstet sind.
4. Der WL ist für Fahrplan, Platzreservation (Bahn, Bus), Kaffeehalt, Mittagessen besorgt. Wir reisen
    grundsätzlich mit ÖV. Der WL entscheidet über Durchführung bzw. Verschiebung der Wanderung und
    veranlasst nötige Anpassungen. Er ist ermächtigt, angemeldeten Wanderern, die den Anforderungen
    nicht gewachsen scheinen, von der Teilnahme abzuraten oder sie auszuschliessen.
5. Neben der Wandergruppe, benannt mit Gruppe A, hat sich eine Gruppe B gebildet, deren Teilnehmer
    keine langen Wanderungen mehr mitmachen wollen, sondern sich bei kurzen Märschen und
    Besichtigungen mehr Zeit nehmen. Wünschenswert ist, dass die beiden Gruppen gemeinsam anreisen
    und zum Startkaffee zusammensitzen. Der WL tauscht sich deshalb jeweils auch mit dem Leiter der
    Gruppe B aus.
6. Der WL führt die Wander-Gruppe, d.h. er geht zuvorderst und bestimmt die Route und ein dem
    Leistungsvermögen der Teilnehmer angepasstes Tempo, der Co-Leiter geht zuhinterst. Es soll immer
    Blickkontakt nach vorne und hinten bestehen, besonders bei Abzweigungen. Handy-Verbindung
    zwischen WL und Co-Leiter bzw. dem Schlussläufer ist anzustreben. Bei grosser Teilnehmerzahl (mehr
    als 20) ist es empfehlenswert, zwei Gruppen zu bilden, WL und Co-Leiter führen dann je eine Gruppe
    und bestimmen einen erfahrenen Wanderer als Schlussläufer.
7. Es werden regelmässig Marschhalte eingeschaltet, erstmals nach kurzer Zeit damit das Tenü
    angepasst werden kann. Dann etwa jede Stunde Trinkhalt, dabei können die Langsameren wieder
    aufschliessen und sich erholen.
8. Zu den Wanderzeit-Angaben auf Wegweisern und Touren-Beschreibungen rechnen wir bis 25%
    PVETH-Zuschlag, weil unsere Pensionierten nicht mehr die schnellsten sind. Die so errechnete
    Marschzeit ist in der Wander-Einladung eingesetzt.
9. Wenn Teilnehmer die Gruppe begründet vorzeitig verlassen, melden sie sich beim WL ab. Nach der
    Trennung sind die Betroffenen nicht mehr Teilnehmer der Wanderung und tragen Gefahr und
     Verantwortung selbst.
10. Der WL ist verantwortlich, dass bei Notfällen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden:
      Sicherung (auch Selbstschutz), erste Hilfe, Alarmieren der Rettungsorgane.
      Notfall-Tel.-Nr.: 112 Notruf (erste Wahl, organisiert alles weitere), 117 Polizei, 144 Sanität, 1414 Rega
      (siehe auch Rega-Flyer)
11. Anforderungen: Technisch sind unsere Wanderungen leicht, Vorkenntnisse braucht es nicht.
      Klassierung nach SAC (Schweiz. Alpenclub) T1 oder T2,
      d.h. sichtbarer Weg, keine Steilhänge, Zuhilfenahme der Hände nicht nötig, keine Seilhilfe.
      T1 = Wandern: mehrheitlich flach, gelb markiert, auch mit Turnschuhen möglich.
      T2 = Bergwandern: wenig steil, weiss-rot-weiss markiert, Wanderschuhe empfehlenswert.
      Unsere PVETH-interne, unten beschriebene Klassierung, bezieht sich nur auf die Kondition:
      leicht:               Marschzeit max. 3 Std, Aufstieg max. 200m, mit Turnschuhen machbar
      mittel:               Marschzeit max. 4½ Std., Aufstieg max. 500m, Wanderschuhe empfehlenswert
      anspruchsvoll:  Marschzeit über 4½ Std. oder Aufstieg über 500m, Wanderschuhe zwingend.
      Dabei sind die Begriffe „mittel“ und „anspruchsvoll“ zu relativieren, sie gelten nur für PVETH, nach
      SAC-Massstab sind solche Wanderungen immer noch leicht.

      September 2014 / September 2020

      H-P. Schneider